Was die Verfassungsschutzämter in Deutschland über die Proliferationsbemühungen des Irans sagen

Der vor Kurzem veröffentlichte Verfassungsschutzbericht des Landes NRW für das Jahr 2016 beschreibt die Bemühungen der Mullahs ihr Raketen-, und damit indirekt auch Nuklearprogramm, voranzubringen. Entgegen den Absprachen des »Iran-Deals« versuchen sie, an technologisches Know-How und hochwertige Industriegüter zu gelangen, die eigentlich Exportrestriktionen unterliegen. Über Tarnfirmen, falsche Angaben über Empfänger, Bestimmungsort- und -zweck, und den Versand über Drittländer wird versucht die Beschränkungen zu umgehen.

Im Mittelpunkt des Interesses stehen dabei vor allem sogenannte »Dual-Use«-Güter, wie zum Beispiel Highspeedkameras, aber auch Vakuummembranpumpen oder Dampfkessel. »Dual-Use«-Güter sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Mit einer Highspeedkamera lässt sich das Materialverhalten beispielsweise im Automobilbau analysieren, sie kann aber auch für die Verbesserung von Raketenantrieben genutzt werden.

Die Landesverfassungsschutzämter (LfV) von Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Thüringen (2014/2015), Brandenburg (2015), Mecklenburg-Vorpommern (2015) und Niedersachsen machen generelle Aussagen zur Proliferationsabwehr, spezifische Angaben zu den Bemühungen des Irans finden sich nicht. In den Berichten von Berlin und Bremen finden sich gar keine Angaben zur Proliferation.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz registrierte einen Rückgang der iranischen Bemühungen, nennt jedoch keine konkreten Zahlen.

Die nennt das LfV NRW. Die Spionageabwehr in NRW registrierte im Jahr 2016 32 Fälle, in denen die Iraner »definitiv oder mit hoher Wahrscheinlichkeit« versuchten die Exportbeschränkungen zu umgehen. Zwar sinkt damit die Fallzahl von ihrem Höchststand von 141 Fällen im Jahr 2015, Iran bleibt aber weiter Bearbeitungsschwerpunkt. Die Mehrheit der relevanten Güter ist für das iranische Raketenprogramm bestimmt, nahezu alle Geschäftsanbahnungen fallen in die »Dual-Use«-Kategorie.

 

Routen proliferationsrelevanter Waren in den Iran

 

In Baden-Württemberg erkennt man ein Interesse an präzisen Fertigungsmaschinen, die vor allem für die Entwicklung von ballistischen Trägersystemen benötigt werden. Abgewickelt werden sollte der Deal über einen Drittstaat, in diesem Fall China.

»Ein in Baden-Württemberg ansässiger Hersteller von komplexen Metallbearbeitungsmaschinen erhielt eine Anfrage einer chinesischen Import- und Exportfirma bezüglich der Lieferung eines Präzisionsrundtisches. Mit dem Hinweis auf einen Genehmigungsvorbehalt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterbreitete der Hersteller ein Angebot für das gewünschte Produkt und forderte zusätzlich einen formellen Endverbleibsnachweis. Bereits einen Tag später übersandte die chinesische Firma ein Schreiben, jedoch ohne darin den endgültigen Empfänger oder Verwender zu benennen. Das baden-württembergische Unternehmen wurde von der Spionageabwehr darüber in Kenntnis gesetzt, dass von einer Weiterlieferung der Maschine nach Iran ausgegangen werden muss. Die Firma nahm daraufhin Abstand von dem Auftrag.« (S. 288)

Sachsen-Anhalt berichtet von dem Fall eines ehemaligen Unternehmens, das an Iran Spezialventile für den mittlerweile unbrauchbaren Schwerwasserreaktor in Arak geliefert hat. Der Geschäftsführer des Unternehmens verantwortet sich nun vor dem Kammergericht Berlin. Darüberhinaus hat der Iran zwar seine Arbeit am Atomprogramm eingestellt, die Arbeit an seinem Raketenprogramm geht jedoch »ungemindert« weiter. Die Behörde warnt daher, dass die Islamische Republik Iran mit den ballistischen Mittel- und Langstreckenraketen in der Lage sein wird, »nicht nur Europa bedrohen zu können« (S. 159).

Dass die Möglichkeit, Macht über die Grenzen der eigenen Region hinaus auszuüben, von erheblichem Interesse für die Iraner ist, zeigt unter anderem ein Blick in die iranische Verfassung. Dort heißt es in der Präambel(.pdf), dass »the constitution prepares the ground for continuing this revolution at home and abroad. Specifically, it strives to expand international relations with other Islamic movements and people in order to pave the way for the formation of a single, universal community [...] to also assure that the continuous struggle for the emancipation of the deprived and oppressed nations of the world is strengthened« [die Verfassung bereitet den Boden für die Fortführung der iranischen Revolution zu Hause und im Ausland. Im Besonderen strebt sie danach, die internationalen Beziehungen mit anderen islamischen Bewegungen und Völkern auszubauen, um den Weg für die Errichtung einer einzigen, universellen Gemeinschaft zu ebnen [...] um ebenfalls sicherzustellen, dass der fortwährende Kampf nach Emanzipation der benachteiligten und unterdrückten Nationen der Welt gestärkt wird] (S. 3).

Die Hamburger Behörde registriert weiterhin Versuche des Irans, für die Trägertechnologie seines Raketenprogramms die nötige Technik zu beschaffen. Sie stellt fest:

»Da auch frühere Vereinbarungen zu keiner nachhaltigen Änderung des iranischen Beschaffungsverhaltens führten, werden die Verfassungsschutzbehörden die vom Iran ausgehenden Aktivitäten zum Erwerb proliferationsrelevanter Güter aufmerksam im Fokus behalten. « (S. 215)

Der Verfassunsgschutz Schleswig-Holsteins macht ebenfalls nur allgemeine Angaben zum Themenfeld Proliferationsbekämpfung, nennt dafür eigene präventive Aktivitäten, besonders die Aufklärungsarbeit. Demnach hat das Amt insgesamt 17 Sensibilisierungsgespräche mit führenden Wissenschaftlern und Firmen geführt.

Changelog

  • 12.10.2017: Absatz zur iranischen Verfassung ergänzt