Ich sehe die Quintessenz meines vorigen Posts zum Thema voll bestätigt:
"Die immensen wirtschaftlichen aber auch ideellen Schäden, die nicht nur der Veranstalterin [Lopavent GmbH], sondern auch der Metropole Ruhr und der Stadt Duisburg entstehen, wenn die Veranstaltung aus einem solchen Grund [dem kurzfristigen Widerspruch eines Dritten] abgesagt werden muss (und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Widerspruch rechtswidrig war) überwiegen die denkbaren [sic!] Beeinträchtigungen, die ein möglicher Widerspruchsführer hinnehmen muss, wenn die Veranstaltung durchgeführt wird und sich im Nachhinein herausstellt, dass die Erlaubnis rechtwidrig war, bei weitem."
(vgl. Phillip Schröder, LL.M., von Härting, Rechtsanwälte, Berlin. 19. Juli 2010: "Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Teile der Karl-Lehr-Straße im Rahmen der Durchführung der Loveparade 2010." S. 3; meine Hervorhebung.).
Er studierte Jura und war auch sonst eher mittelmäßig begabt...
(Die kompletten, bisher zurückgehaltenen bzw. zurückgepfiffenen, Anlagen zum vorläufigen Bericht von RAin. Dr. Jasper an den Duisburger OB Sauerland hat indymedia noch vorrätig. netzpolitik.org hat mehr zum Thema, SpOn auch...).
Update, 30.03.2016: Links überprüft/aktualisiert.